Gebäude in Herringen laut Gutachter trotz einer positiven Asbestprobe sicher

Zehn Tage nach dem Kühlturmbrand auf dem Gelände der ehemaligen Zeche Heinrich Robert wurden heute zwei weitere der insgesamt sieben Wohngebäude an Goerallee und Hoppeistraße wieder freigegeben, für die seit dem 5. November ein Betretungsverbot gegolten hat.


Die Messergebnisse waren auch hier ohne Befund; es wurde kein Asbest nachgewiesen, wie das Gutachterbüro am Abend mitgeteilt hat. Die Bewohner nahmen die gute Nachricht am Abend mit großer Erleichterung auf. Auch sie waren von Umweltdezernent Volker Burgard persönlich telefonisch benachrichtigt worden. In einem weiteren Gebäude wurde jedoch erstmals Asbest nachgewiesen. Lediglich in einem Raum wurde eine einzelne Faser gefunden. Laut Gutachterbüro ist unklar, ob es sich dabei um eine normale Hintergrundbelastung handelt oder die Faser ursächlich auf den Band zurückzuführen ist. „Doch Sicherheit geht vor. Stadt und RAG haben heute gemeinsam entschieden, den betreffenden Raum fachmännisch reinigen und anschließend noch einmal beproben zu lassen“, sagte Umweltdezernent Volker Burgard. Ein entsprechendes Angebot wurde den Betroffenen gemacht. Die Ergebnisse dieser erneuten Messung müssen nun abgewartet werden, bevor dann auch hier das Betretungsverbot für die Bewohnerinnen und Bewohner der betreffenden Wohnung aufgehoben werden kann. Für ein weiteres Wohnhaus werden die Laborergebnisse für morgen erwartet.

Aufgrund der zahlreichen inzwischen durchgeführten Messungen in Privatwohnungen und in öffentlichen Gebäuden bestehen laut Gutachterbüro mit Ausnahme der zwei beschriebenen Wohnhäuser in dem gesamten von asbesthaltigen Fragmenten beaufschlagten Bereich in Herringen keinerlei Einschränkungen für die Nutzung.

Unterdessen gehen die Reinigungsarbeiten in den Gärten und den Zuwegungen in dem betroffenen Bereich Tag für Tag weiter. Straßen werden mit Kehrmaschinen weiterhin regelmäßig gereinigt. Die von der RAG beauftragte Gutachterfirma geht in den von Asbest beaufschlagten Grundstücken von Tür zu Tür und bittet um Einwilligung, die Grünflächen inspizieren zu dürfen. Im Bedarfsfall wird dann die Reinigung veranlasst und nach Abschluss gutachterlich geprüft. 

Der Sand auf der Spielfläche der Kindertagesstätte St. Victor wurde abgetragen. Vier weitere Spielplätze im öffentlichen Bereich wurden von Fachleuten kontrolliert. Auf einem dieser Spielplätze wurden Asbest-Bruchstücke gefunden. Auch hier wird der Sand abgetragen und erneuert. Auch der Spielbereich der Lessingschule wird zeitnah abgeräumt und mit frischem Sand und frischem Holzhackschnitzel ausgestattet.

Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich bei Auffinden von asbesthaltigen Fragmenten auf ihren Grundstücken an die Hotline der RAG zu wenden und nicht selbst aufzuräumen. Das beauftragte Gutachterbüro setzt anschließend die Kontrollteams in Gang. Wer kleinere Mengen von Asbest auf seinem Grundstück selbst beseitigen will, sollte unbedingt die Sicherheitshinweise beachten, die in der am Montag in die Briefkästen zugestellten Anwohnerinformation ausgeführt worden sind. Die Anwohner-Info ist auch weiterhin auf den Homepages von Stadt Hamm und RAG verfügbar. Hier finden sich zudem Antworten zu Fragen im Umgang mit Asbest, die bisher von Herringer Bürgerinnen und Bürgern gestellt worden waren. Empfohlen wird aber, die Beseitigung durch die Sanierungsfachfirmen in Anspruch zu nehmen.

Auch bei sonstigen Schäden, die durch das Brandereignis auf dem RAG-Werksgelände entstanden sein können, sollen diese weiterhin direkt an die Bergschadenshotline der RAG gemeldet werden. Das Versprechen gilt: Alle Schäden, die durch das Brandereignis entstanden sind, werden reguliert.  Thomas Mittelmann von der RAG Montan Immobilien: „Wir bitten alle Betroffenen um Verständnis dafür, dass wir nicht überall gleichzeitig sein können. Im Laufe der vergangenen Tage haben wir die Sanierungsteams mehrfach aufgestockt. Wir werden jeder Meldung nachgehen.“

Nach wie vor ist noch nicht klar, was den Brand und die Folgen ausgelöst haben könnte.  Die Ursache wird zurzeit durch einen Gutsachter untersucht.  Dr. Adrian Lux, Leiter Sondereinsatz NRW des LANUV: „Uns liegen auch keine Hinweise vor, dass - abgesehen von Asbest - besondere Brandprodukte entstanden sein könnten. So gesehen handelt es sich aus unserer Sicht um einen Brand mit den typischen Begleiterscheinungen. Vorbeugend wurde von uns im stark belasteten Gebiet eine Wischprobe genommen. Die Messergebnisse sind vollkommen unauffällig und liegen im Bereich der üblichen Hintergrundbelastungen.“
    
RAG Bergschadenshotline:
Telefonisch unter 0800-27 27 271, oder per E-Mail: bergschaeden(at)rag.de 

Hier finden Sie eine Zusammenfassung aller Fragen und Antworten zu den Auswirkungen des Kühlturmbrands.