Bergschäden
Faire Regulierung
An der Ruhr und Saar sowie Ibbenbüren erzeugte die Steinkohlenförderung in bis zu 1.500 Meter Tiefe Hohlräume im Gebirge, die an der Tagesoberfläche zu Verformungen, wie beispielsweise Senkungen, führen. Folge dieser bergbaulichen Einwirkungen können unter anderem Schäden an Gebäuden, Industrieanlagen oder Infrastruktureinrichtungen sein. Die Bergschadensregulierung erfolgt im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
In den vergangenen Jahren gingen jährlich über 12.000 Schadensmeldungen bei der RAG ein. Ziel war und ist es, eine einvernehmliche Bergschadensregulierung im Sinne aller Beteiligten sicher zu stellen. In fast allen Fällen wird ein solches Ergebnis erreicht. Die RAG übernimmt auch in der Nachbergbau-Ära die Verantwortung für die Folgen des Bergbaus und bleibt verlässlicher Ansprechpartner vor Ort.
Die RAG setzt auf vorausschauendes Handeln, Transparenz und einen fairen Umgang miteinander. Das folgende Ablaufschema zeigt den idealtypischen Ablauf einer Beschadensregulierung.
Über das Bergschaden-Service-Center mit kostenloser Hotline oder einer einfachen und formlosen Kontaktaufnahme per E-Mail gestaltet die RAG die Schadensmeldung für Betroffene so einfach wie möglich. Sachverständige Mitarbeiter des Unternehmens prüfen, ob die vorhandenen Schäden auf bergbauliche Einwirkungen zurückzuführen sind und stimmen dann zusammen mit den Bergbaubetroffenen die weitere Vorgehensweise ab.