Großbrand auf dem Gelände des ehemaligen Bergwerks Heinrich Robert: Betretungsverbot für 7 Wohnhäuser

Beprobung und Reinigungsarbeiten von asbesthaltigen Bruchstücken mit erster Priorität.

Am Tag Eins nach dem Großbrand auf dem Gelände des ehemaligen Bergwerks Heinrich Robert lag der Fokus heute auf den angrenzenden, westlich gelegenen Siedlungsbereichen. In Teilen der Hoppeistraße und der Goerallee waren noch am Montagabend asbesthaltige Bruchstücke festgestellt worden, die aus der Abluftfahne niedergegangen waren. Diese stammten von Abplatzungen der Verkleidungen des vollständig niedergebrannten Kühlturms. Noch in der Nacht auf Dienstag waren Proben genommen worden. Die Untersuchungsergebnisse waren heute Grundlage für die „dringende Empfehlung“ des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) für mehrere der betroffenen Grundstücke ein vorläufiges Betretungsverbot der Grundstücke und Häuser auszusprechen. Von dieser Maßnahme sind 24 Personen (darunter vier Kinder) betroffen, die in sieben der angrenzenden Immobilien wohnen.

Über die Gefährdungseinschätzung haben die Verantwortlichen der Stadt Hamm gemeinsam mit Vertretern von Bergaufsicht, RAG Aktiengesellschaft, LANUV und einem beauftragten Gutachterbüro die Bewohner in persönlichen Gesprächen vor Ort unterrichtet. Dabei wurde ihnen das Betretungsverbot für ihre Wohnungen und Grundstücke ausgesprochen. Allen Parteien wurde außerdem ein Angebot zu einer zwischenzeitlichen Unterbringung gemacht.

Unterdessen wird morgen eine Fachfirma mit der Reinigung der Grundstücke der identifizierten Wohnhäuser beginnen. In den Gebäuden werden ebenfalls morgen Wisch- und Luftproben genommen. Bei positiven Befunden werden anschließend auch Reinigungen der Innenräume durch dieselbe Fachfirma vorgenommen. Des Weiteren werden auch Proben der auf den angrenzenden öffentlichen Flächen befindlichen belaubten Bäume genommen und labortechnisch untersucht. Straßen und Gehwege in dem betroffenen Bereich wurden bereits heute im Laufe des Tages von einer Fachfirma nass gereinigt.

Beim Servicetelefon der Stadt waren im Laufe des Tages etwa zwei Dutzend Anrufe eingegangen. Daraus haben sich Hinweise auf weitere Niederschläge von möglicherweise ebenfalls asbesthaltigen Bruchstücken in der entfernter gelegenen Waldsiedlung ergeben. Auch diesen Hinweisen geht das beauftragte Gutachterbüro morgen nach. Begehungen der gemeldeten Grundstücke hat die RAG zugesagt. Betroffene Anwohner können sich weiterhin beim Servicetelefon melden. Zusätzlich übernimmt ab heute die RAG Aktiengesellschaft unter 0800-27 27 271 (montags bis freitags von 8 - 14 Uhr). Beobachtungen können außerdem auch unter der E-Mail-Adresse bergschaeden(at)rag.de gemeldet werden. Betroffene werden gebeten, ihre Beobachtungen möglichst mittels Fotografie zu dokumentieren und diese dann an die E-Mail-Adresse weiterzuleiten. Von einer eigenständigen Reinigung und Entsorgung wird dringend abgeraten. Entsprechende Maßnahmen werden Sachverständige mit den Betroffenen besprechen und in die Wege leiten, sicherten Vertreter der RAG zu.

„Das Betretungsverbot haben wir zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner angeordnet. Und wir tun alles dafür, damit die Betroffenen so schnell wie möglich wieder zurück in ihre Wohnungen können“, sagte Umweltdezernent Volker Burgard am Abend. „Wir bitten aber um Verständnis dafür, dass wir dazu die Freigabe der Fachexperten abwarten müssen.“ Ganz in dem Sinne werde mit Priorität Eins und unter Hochdruck an der Beprobung und Reinigung der angrenzenden Wohngrundstücke gearbeitet. Erst danach geht es an die Säuberungsarbeiten auf dem alten Bergwerksgelände.

Die Behörden stehen weiterhin mit den Anwohnern in Kontakt. Es wird alles getan, um die Unannehmlichkeiten für die betroffenen Anwohner so gering wie möglich zu halten. Der weitere Prozess wird von der Stadt Hamm und der RAG Aktiengesellschaft engmaschig begleitet.