Wohnungen und öffentliche Gebäude sind sicher

Zweite Anwohnerinformation nach dem Kühlturmbrand auf dem Gelände der ehemaligen Zeche Heinrich Robert erschienen.

Zwei Wochen nach dem Kühlturmbrand auf dem Gelände der ehemaligen Zeche Heinrich Robert wurde – abgesehen von einer einzigen Ausnahme – in keinem der zwischenzeitlich mit großem Aufwand beprobten Innenräume von Gebäuden Asbest nachgewiesen. Das haben auch die letzten noch ausstehenden Prüfergebnisse bestätigt. Das am 5. November 2024 verfügte Betretungsverbot für die Bewohnerinnen und Bewohner der Wohnhäuser an Goerallee und Hoppeistraße ist aufgehoben.

Lediglich in einer Wohnung waren weitere Maßnahmen erforderlich, da in einem Kinderzimmer eine einzelne Asbestfaser nachgewiesen wurde. Deshalb wurde das Zimmer nun noch einmal gereinigt und neu gemessen. Im Rahmen dieser Messungen wurde kein Asbest mehr nachgewiesen. Damit ist nun auch das letzte Gebäude asbestfrei und kann wieder durch die Eigentümer bezogen werden!

Darüber hinaus gibt es laut dem Gutachterbüro für alle Bewohnerinnen und Bewohner sowie alle Schülerinnen und Schüler in dem von asbesthaltigen Bruchstücken beaufschlagten Bereich in Herringen keinerlei Vorbehalte mehr. Ob Privatwohnung oder öffentliche Einrichtungen – alle Gebäude können wieder uneingeschränkt genutzt werden.

Die zweite Anwohnerinformation ist hier als PDF-Dokument abrufbar: Zweite Anwohnerinformation - Nach dem Kühlturmbrand auf ehemaligem Zechengelände Heinrich Robert

RAG Bergschadenshotline:
Telefonisch unter 0800-27 27 271, oder per E-Mail: bergschaeden(at)rag.de

Hier finden Sie eine Zusammenfassung aller Fragen und Antworten zu den Auswirkungen des Kühlturmbrands.