News KühlturmBrand


Hier finden Sie aktuelle Informationen rund um den Kühlturmbrand auf dem Gelände des ehemaligen Bergwerks Heinrich Robert in Hamm, Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie die Anwohnerinformationen der Stadt Hamm. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, melden Sie sich gerne bei der RAG- Bergschadenshotline unter Telefon 0800-27 27 271 oder per E-Mail an bergschaeden(at)rag.de.

 

FAQ KühlturmBrand


Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um den Kühlturmbrand auf dem Gelände des ehemaligen Bergwerks Heinrich Robert in Hamm. Sollten neue Fragen hinzukommen, wird die Liste umgehend aktualisiert.

Es handelt sich um flache Bruchstücke, deren Hauptbestandteil Beton ist. Asbest ist nur über den in die Lunge aufgenommen Asbeststaub gefährlich. In der Luft wurden bislang keine Asbestfasern festgestellt.

Das ist unwahrscheinlich. Das vergleichsweise kurze Brandereignis lässt keine für eine Gefährdung relevante Dosis ableiten.

Es kann abgeleitet werden, dass Asbest durch die hohe Luftfeuchtigkeit ab Brandzeitpunkt am Laub gebunden ist. Die Gefährdung ist deshalb eher unwahrscheinlich.

Ja, die feuchte Witterung unterbindet jede Staubausbreitung.

Einen Krisenstab gab und gibt es. Der setzte und setzt sich zusammen aus Vertretern der Stadt, der RAG sowie des LANUV und der beauftragten Gutachter sowie der Reinigungsfirma.

Der bewegt sich in nordwestliche Richtung vom Ort des Geschehens. In einer Ausbreitung von bisher bis zu 3 Kilometer in der Länge und ca. 1000 Meter in der Breite. Wir gehen auch allen Hinweisen nach, die außerhalb des bisherigen Korridors liegen.

Dafür gibt es keine Anhaltspunkte.

Bislang stand der Asbest im Vordergrund, der in Asbestzementplatten gebunden ist. Nun geht es auch an die genaue Analyse der anderen brandtypischen Stoffe. Nach ersten Messungen liegen diese im sehr niedrigen Bereich, so dass hierdurch keine Gefährdung der Bevölkerung zu erwarten ist.

Es handelt sich nicht um Flocken, sondern um flache Bruchstücke. Auch die werden soweit es geht gereinigt oder abgesaugt. Dieses geschieht nach Reinigung der Gärten.

Vorher wird dafür gesorgt, dass alle Häuser wieder begehbar und die Gärten und Zuwegungen in den Siedlungen gereinigt sind. Danach erfolgt die Reinigung der Felder.

Alle Erdoberflächen werden mit angepassten Verfahren abgereinigt. Soweit Asbest überhaupt zurückbleiben sollte, ist es durch Menge und Lage ungefährlich.  Es ist nicht bekannt, dass Asbest über die Nahrungsaufnahme zu Gesundheitsschädigungen führt.

Ja, das ist bei kleinen Mengen grundsätzlich möglich. Achten Sie bitte dabei auf die Hinweise in der Bürgerinfo.

Das Unternehmen arbeiten im Augenblick die Anfragen nach Dringlichkeit ab. Zurzeit steht der Zugang zu Gebäuden im Vordergrund. Danach kommen öffentliche Plätze und Gärten, dann landwirtschaftliche Flächen und andere Schadensbilder.

Bei kleinen Mengen ist eine eigenständige Reinigung möglich, beachten Sie dazu unsere Hinweise in der Bürgerinfo.

Ab Montag, 18 November, starten die Reinigung der Außenanlagen, Dächer und Regenrinnen. Dabei werden die Solaranlagen mit gesäubert. Sollten mögliche Schäden festgestellt werden, werden diese zu einem späteren Zeitpunkt reguliert. Zurzeit legen wir erst einmal Wert auf die Abwehr von möglichen Gefahren für die Bewohnerinnen und Bewohner und auf die Wiederherstellung der Mobilität (Stichwort Auto). Erst danach können wir mit der Schadensregulierung beginnen. Wichtig ist, dass diese Schäden über die Bergschadens-Hotline unter der Telefonnummer 0800-27 27 271 gemeldet sind.

Sobald die Gärten von der Reinigungsfirma gesäubert wurden.

Die Beseitigung der Schäden, die die Mobilität betreffen, ist uns besonders wichtig. Bitte schicken Sie uns in dem Fall eine Mail an bergschaeden(at)rag.de. Betreff: Autoreinigung/Pollenfilterwechsel. Inhalt der Mail: Name und Vorname, Adresse, Telefonnummer für Rückfragen, Bankdaten: Kontoinhaber und IBAN, Autokennzeichen, Rechnungen als Anlage (unverschlüsselte pdf-Datei). Bitte nur eine Mail pro Haushalt, es kann sich jedoch auch um mehrere Autos handeln.

Vergleichbare Fälle sind uns nicht bekannt. Eine Gefährdung durch Asbest in der Nahrung bzw. für Tiere ist unwahrscheinlich.

Die Ablagerungen betreffen die Oberflächen, sind diese abgereinigt kann das Futter weiterverwendet werden.

Die Ablagerungen betreffen die Oberflächen, sind diese abgereinigt kann es verwendet werden.

Da bei Gemüse die Reinigungsfläche regelmäßig sehr groß ist, sollte das Gartengemüse vorsorglich direkt entsorgt werden. Für die weiteren Fruchtfolgen besteht keine Gefahr.

Zuletzt aktualisiert am 15. November 2024.

Publikationen

Zweite Anwohnerinformation nach dem Kühlturmbrand (18.11.2024) pdf 4 MB
Erste Anwohnerinformation nach dem Kühlturmbrand (11.11.2024) pdf 4 MB