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Wasserhaltung im Saarland


Die Gegenwart
 

Während der Steinkohlegewinnung ist Grubenwasserhaltung unerlässlich. Versickerndes Regenwasser dringt in das Grubengebäude ein. Es sammelt sich an der tiefsten Stelle und wird nach über Tage gepumpt. Im Nachbergbau besteht für eine Wasserhaltung keine betriebliche Notwendigkeit mehr.

Mit dem Grubenwasserkonzept hat die RAG Aktiengesellschaft eine nachhaltige Lösung für den kontrollierten Grubenwasseranstieg vorgelegt.

Impressionen aus der Wasserhaltung Reden

Kein Bergbau ohne Grubenwasserhaltung

Grubenwasser entsteht, wenn Regenwasser im Boden versickert, entlang von Gesteinsschichten und Klüften in die Tiefe absinkt und in das Grubengebäude eindringt. Das zufließende Wasser würde die Arbeit unter Tage unmöglich machen. Daher wird es bei aktivem Bergbau an einer zentralen Stelle des Bergwerks, dem sogenannten Pumpensumpf, gesammelt und über leistungsstarke Pumpen und Rohrleitungen wieder zurück an die Tagesoberfläche gehoben. Dann wird es über Nebenflüsse oder direkt in die Saar eingeleitet.

Die folgende Infografik aus dem RAG-Archiv Saar ist eine schematische Darstellung der Grubenwasserhaltung und Trinkwassergewinnung im ehemaligen Abbaugebiet an der Saar.

 

Der Status quo im Saarland: Fünf Grubenwasserhaltungen

An den fünf verbliebenen Wasserhaltungsstandorten im Saarland – Reden, Camphausen, Luisenthal, Viktoria und Duhamel – wurden 2018 noch 19,6 Mio. m3 Grubenwasser gefördert. Den größten Anteil daran hatte die Grubenwasserhaltung in Reden mit 13,7 Mio. m3.

Die folgende Grafik aus dem RAG-Archiv Saar zeigt eine Übersicht über die Wasserhaltungsstandorte und die gehobene Grubenwassermenge.

Mit Ausnahme von Luisenthal – dort verwertet die Steag GmbH Grubengas – ist in den übrigen Wasserprovinzen der Grubenwasserspiegel seit dem Ende der Kohlegewinnung mit behördlicher Zulassung bereits um mehrere Hundert Meter angestiegen. Im Warndt ist das Grubenwasser um ca. 900 Meter angestiegen; es steht derzeit knapp unter der Tagesoberfläche.

Unabhängig vom Grubenwasserkonzept werden aktuell die Standorte Reden und Duhamel auf den Einsatz von großen Tauchpumpen vorbereitet. Mit dieser Technik sind keine Strecken, also aufwändige Infrastruktur unter Tage, mehr notwendig.

Das Grubenwasserkonzept der RAG für das Saarland


Nach dem Ende der aktiven Steinkohleförderung bleibt die Verantwortung für stillgelegte Gruben und Grubengelände. Die Grubenwasserhaltung ist dabei eine zentrale Aufgabe.

Die Wasserhebung wurde bisher nicht eingestellt. Insgesamt werden im Saarrevier jährlich noch 18 Millionen Kubikmeter Grubenwasser, das als Regenwasser in die Tiefe sickert und sich in Schächten und Strecken unter Tage sammelt, an fünf Standorten über Tage gepumpt.

Was sieht das Grubenwasserkonzept vor?

Die bestehende Grubenwasserhaltung ohne betriebliche Notwendigkeit „auf ewig“ aufrechtzuerhalten, ist gegenüber zukünftigen Generationen weder ökonomisch noch ökologisch zu verantworten. Daher wurde die RAG Aktiengesellschaft nach dem Erblastenvertrag, den die Kohleländer Nordrhein‐Westfalen und Saarland mit der RAG‐Stiftung geschlossen haben, verpflichtet, ein „Konzept zur langfristigen Optimierung der Grubenwasserhaltung“ vorzulegen. Der RAG ist im Erblastenvertrag auch aufgetragen worden, „jegliche Ewigkeitslasten gemäß den Grundsätzen der gesetzlichen Erforderlichkeit, der Wirtschaftlichkeit, der Sparsamkeit und der Effizienz durchzuführen“.

Die RAG hat 2014 der saarländischen Landesregierung das angeforderte Grubenwasserkonzept für die Saar vorgelegt. Es sieht vor, das Grubenwasser in zwei Phasen ansteigen zu lassen, bis es schließlich die Tagesoberfläche erreicht und bei Ensdorf in die Saar eingeleitet werden kann.

Zur Umsetzung der Phase 1 dieses Konzepts, dem Anstieg des Grubenwassers in den Wasserprovinzen Reden und Duhamel auf -320m NN, findet derzeit ein Planfeststellungsverfahren mit Bürgerbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung statt.

Wasserproben

Die RAG führt regelmäßig Wasserproben durch und lässt diese von unabhängigen Labors analysieren.

Umweltverträglichkeitsprüfung

Ein wichtiger Teil des Planfeststellungsverfahrens ist die Umweltverträglichkeitsprüfung. Sie umfasst die zu erwartenden Auswirkungen des geplanten Grubenwasseranstiegs auf Menschen, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkungen zwischen diesen Schutzgütern in den Wasserprovinzen Reden und Duhamel. Nur wenn die Umweltverträglichkeit nachgewiesen wird, kann das Grubenwasserkonzept über ein bergrechtliches Abschlussbetriebsverfahren zugelassen werden.

Nachhaltige Lösung einer Ewigkeitsaufgabe

Das Konzept zur langfristigen Optimierung der Grubenwasserhaltung an der Saar erfüllt die Anforderungen der Nachhaltigkeit. Es führt alle wichtigen ökologischen, ökonomischen und sozialen Aspekte zusammen. Dazu zählen Energieeinsparung und Umweltentlastung, Kosteneinsparung, Transparenz, Dialog und Bürgerbeteiligung.

Grundlagen des Grubenwasserkonzepts


Warum wurde das Grubenwasserkonzept entwickelt?

Auch nach dem Ende des aktiven Bergbaus steht die RAG an der Saar vor wichtigen Aufgaben. Zu diesen sogenannten Ewigkeitsaufgaben zählt auch die langfristige Optimierung der Grubenwasserhaltung. Dazu wurde sie 2007 im Erblastenvertrag, der zwischen der RAG-Stiftung und den Kohleländern Saarland und Nordrhein-Westfalen geschlossen wurde, von der Politik verpflichtet.

In diesem Vertrag wurde die RAG auch aufgefordert, die Wasserhaltung gemäß den Grundsätzen der gesetzlichen Erforderlichkeit, der Wirtschaftlichkeit, der Sparsamkeit und Effizienz stetig zu optimieren. Dies ist zunächst in Form des Grubenwasserkonzepts 2014 geschehen.

Grubenwasserkonzept: Verpflichtung aus dem Erblastenvertrag

Eine Grubenwasserhaltung zu betreiben, ist mit hohem Aufwand verbunden. Allein die Pumpen der Wasserhaltungen an der Saar verbrauchen – wenn sie alle in Betrieb sind – pro Jahr den Strom von 17.000 Haushalten. Die Grubenwasserhaltungen ohne Notwendigkeit auf ewige Zeiten weiterlaufen zu lassen, wäre nicht vernünftig und gegenüber künftigen Generationen nicht zu verantworten.


ANSTIEG IN ZWEI PHASEN

Das Grubenwasserkonzept für die Saar sieht einen Anstieg des Grubenwassers in zwei Phasen vor.
Dies entlastet Flüsse und Umwelt, spart Energie und Kosten.

Grubenwasseranstieg in Phase 1

In der beim Oberbergamt beantragten ersten Phase sollen zwei der derzeit fünf Wasserhaltungen zusammengelegt werden: Reden und Duhamel. Dazu sollen in der Wasserprovinz Reden die Pumpen abgestellt werden. Das Grubenwasser steigt dann in drei Jahren von -600 mNN auf -320 mNN und läuft bereits nach einem Jahr nach Duhamel über. 2018 wurden in Reden rund 13,7 Mio. m3 Grubenwasser gefördert und über Klinkenbach, Sinnerbach und Blies in die Saar bei Saargemünd eingeleitet. Diese 70 Flusskilometer können künftig frei von Grubenwasser sein. Hinzu kommen weitere 18 Kilometer der Saar bis zur Mündung des Fischbachs. Dabei werden die Trinkwasser führenden Schichten nicht erreicht: Der Grubenwasserspiegel befindet sich dann noch rund 500 Meter unter der Tagesoberfläche in großem Abstand zu den Trink- und Grundwasserhorizonten. An den anderen Standorten – Luisenthal, Viktoria und Camphausen – ändert sich in dieser Phase noch nichts.


Der Wasseranstieg wird von Beginn an prozessbegleitend überwacht. Die Grubenwasserpegel in tiefen Schächten werden sorgfältig und regelmäßig gemessen. Für den geplanten Grubenwasseranstieg in Phase 1 des Grubenwasserkonzepts werden die stationären untertätigen Wasserhaltungen zu sogenannten Brunnenwasserhaltungen umgebaut: Moderne, leistungsstarke Tauchmotorpumpen können dann von über Tage in die Schächte hinabgelassen werden und jederzeit den Pumpbetrieb aufnehmen. Der kontrollierte Anstieg des Grubenwasserspiegels wird also so gestaltet, dass er umgehend gestoppt werden kann, sofern dies erforderlich wird.

Grubenwasseranstieg in Phase 2

In Phase 2 könnten auch die übrigen Wasserhaltungen Luisenthal, Viktoria und Camphausen, die 2018 etwa 4,2 Mio. m3 Grubenwasser gepumpt haben, eingestellt werden. Auf diese Weise würde sich ein einheitlicher Grubenwasserspiegel im gesamten Saarrevier ausbilden. Am saarnahen Standort Duhamel würde schließlich das Grubenwasser bei einem Wasserstand von rund +190 m NN voraussichtlich nach rund 20 Jahren die Tagesoberfläche erreichen und direkt in die Saar eingeleitet. Auch Phase 2 erfordert jedoch einen eigenen Antrag und ein eigenes Verfahren, bevor hierzu eine Genehmigung erteilt und dieser Schritt umgesetzt werden kann.


Rechtliche Grundlage des Genehemigungsverfahrens für das Grubenwasserkonzept für Phase 1

Das Genehmigungsverfahren für das Heben und Einleiten von Grubenwasser am Standort Duhamel wird nach Wasserrecht durchgeführt. Da mehr als 10 Mio. m3 Grubenwasser pro Jahr gehoben werden sollen, bedarf es einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Nach der Entscheidung der Genehmigungsbehörden erfolgt dies in einem bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren gemäß § 52 Abs. 2 ABBergG in Verbindung mit § 1 S. 1 Nr. 9 UVP V Bergbau. Die Einstellung der Wasserhaltung auf Reden und der beabsichtigte Teilanstieg des Grubenwassers werden im bergrechtlichen Abschlussbetriebsplanverfahren behandelt.

Schutzziele haben Vorrang vor Kosten

Der Schutz von Mensch und Umwelt hat höchste Priorität beim kontrollierten Grubenwasseranstieg. Das Grubenwasserkonzept benennt dazu explizit vier Schutzziele, die während des gesamten Prozesses zu gewährleisten sind:

  • Keine Gefährdung des Trinkwassers
    Die Trinkwasservorkommen im Saarland liegen größtenteils außerhalb der vom Grubenwasseranstieg betroffenen Gebiete. Zudem werden bei einem Grubenwasseranstieg auf ‐320 m NN in Phase 1 die Trinkwasser führenden Schichten nicht erreicht: Zwischen dem Niveau des Grubenwassers und den Grundwasser führenden Schichten liegen einige hundert Meter massiver Gebirgskörper. Des Weiteren sind die Trinkwasserreservoire mit einer wasserundurchlässigen Basisabdichtung versehen, sodass sie sich nicht in tiefere Gebirgsschichten entleeren können. Diese Abdichtung stellt umgekehrt auch eine verlässliche geologische Barriere gegen aufsteigendes Grubenwasser dar, sodass es auch in Phase 2 nicht zu einer Gefährdung des Trinkwassers kommen wird.
     
  • Keine größeren Bergschäden durch Hebungen
    Durch den geplanten Grubenwasseranstieg sind Bodenbewegungen an der Tagesoberfläche möglich. Der Grubenwasseranstieg zieht Veränderungen im Wasserhaushalt eines Gebirgskörpers nach sich. Grundsätzlich sind durch den Anstieg Bergschäden nicht völlig auszuschließen. Die zu erwartende Größenordnung stellt aber nur einen Bruchteil der durch den Abbau von Steinkohle bedingten Bodenbewegungen dar. Schäden von einigem Gewicht sind nicht zu erwarten. Das zeigen auch die jüngsten Erfahrungen aus der Wasserprovinz Warndt. Dort ist seit rund sieben Jahren das Grubenwasser um etwa 900 m angestiegen. Die Hebungen sind bisher sehr gleichmäßig verlaufen und betragen maximal knapp 30 cm. Hebungsbedingte Schäden sind nicht bekannt.
     
  • Keine unkontrollierten Methangasaustritte
    Im Bereich der saarländischen Steinkohlenlagerstätte ist eine Vielzahl von Naturgasaustrittsstellen bekannt, die im Rahmen eines Monitoring‐Programms beobachtet werden. An diesen Stellen tritt Methan (CH4) aus der Kohlenlagerstätte aus. Das ist ein natürlicher Prozess. Neben der RAG sind auch die Bergbehörde, die Stadtwerke Saarbrücken sowie die STEAG für Grubengasaustrittsstellen zuständig. Mit dem Grubenwasseranstieg kann sich der Gasaustritt durch das aufsteigende Wasser zunächst erhöhen und wird sich dann voraussichtlich nach und nach verringern, da das Wasser das Gas in den Poren einschließt und damit den Austritt unterbindet. Die RAG führt zurzeit durch eine Erkundungsbohrung einen kontrollierten Austritt herbei. Beim Grubenwasseranstieg sind daher keine unkontrollierten Gasaustritte zu erwarten.
     
  • Keine Gefährdung durch Tagesbrüche
    Tagesbrüche in Verbindung mit dem Grubenwasseranstieg in Phase 1 sind nicht zu erwarten. Der oberflächennahe Abbau fand teilweise in den obersten 50 m Tiefe statt. Die Stollen des oberflächennahen Abbaus werden durch den Grubenwasserspiegel von ‐320 m NN nicht erreicht. In den Wasserprovinzen Reden und Duhamel wurden 42 Schächte identifiziert, deren Tiefe bis in das angestrebte Grubenwasserniveau reicht. Ihre Standsicherheit wird durch den geplanten Grubenwasseranstieg nicht gefährdet. Vor Phase 2 werden, falls notwendig, alte Stollen und Schächte gesichert.


Kontrollierter Anstieg des Grubenwassers

Ein kontrollierter Grubenwasseranstieg erfordert, dass der Wasseranstieg prozessbegleitend überwacht wird, jederzeit gesteuert und auf jeder Höhe gestoppt werden kann. Dazu werden die vorhandenen untertägigen Wasserhaltungen zu sogenannten „Brunnenwasserhaltungen“ umgebaut: Moderne Tauchmotorpumpen werden von über Tage in die Schächte hinabgelassen. Im Gegensatz zum Einsatz von stationären Kreiselpumpen werden keine Maschinenräume und Frischluftzufuhr unter Tage benötigt. Diese Tauchpumpen werden dem ansteigenden Wasser nachgeführt und können jederzeit den Pumpbetrieb aufnehmen und den Wasseranstieg stoppen.

Ablauf des Genehmigungsverfahrens


Das Grubenwasserkonzept der RAG AG ist eine nachhaltige Lösung der Ewigkeitsaufgabe Grubenwasser. Die RAG hat die planerische Mitteilung für den geplanten Anstieg des Grubenwassers in Phase 1 im März 2015 bei der Bergbehörde eingereicht.

Darin beschreibt die RAG detailliert das Vorhaben und die möglichen Auswirkungen auf Mensch, Kulturgüter, Sachgüter, auf Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, auf Landschaft, Klima und Luft. Außerdem werden die Wechselwirkungen zwischen diesen Schutzgütern untersucht.

Die Bergbehörden prüfen in einem Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung die möglichen Auswirkungen eines Grubenwasseranstiegs. Nur wenn Umweltverträglichkeit nachgewiesen ist, kann der Grubenwasseranstieg in Phase 1 in einem bergrechtlichen Abschlussbetriebsplanverfahren zugelassen werden.

  • Träger öffentlicher Belange und Bürger werden beteiligt

Das Planfeststellungsverfahren ist mit dem sogenannten Scoping‐Termin im April 2015 gestartet. Hier hatten die Träger öffentlicher Belange – Ämter, Behörden, Kommunen, Verbände – Gelegenheit, ihre Bedenken, Forderungen und Anregungen zum geplanten Grubenwasseranstieg vorzubringen. Als Ergebnis des Scoping‐Termins hat die Bergbehörde festgelegt, welche Untersuchungen die RAG für die anschließende Umweltverträglichkeitsstudie durchzuführen hat. Zudem hat die Genehmigungsbehörde ein eigenes Prüfgutachten durch den Hydrogeologen Prof. Wagner in Auftrag gegeben.

Die Planungsunterlagen lagen von Mitte Oktober 2017 bis Mitte Januar 2018 aus. Betroffene Bürger konnten Einwendungen vorbringen. Beim Oberbergamt sind daraufhin 6.805 Einwendungen von Bürgern und 98 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange eingegangen.  

Das Oberbergamt hat sämtliche Einwendungen und Stellungnahmen angenommen, registriert und die Relevanz der Einwendungen geprüft. Als Genehmigungsbehörde hat das Amt die RAG aufgefordert, jede Einwendung fachlich zu prüfen und eine entsprechende Stellungnahme dazu zu erarbeiten.

  • Erörterung der Einwendungen und Stellungnahmen

Im nächsten Verfahrensschritt wurden die Einwendungen der Bürger sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange erörtert. In diesem nicht-öffentlichen Termin unter der Leitung des Oberbergamtes als Genehmigungsbehörde erhielten Einwender und Betroffene die Möglichkeit, ihre Einwendungen zu erläutern.

Weitere Einwendungen zum Verfahren konnten jedoch in diesem Rahmen nicht mehr eingebracht werden.

Im Anschluss an den Erörterungstermin entscheidet nun die Genehmigungsbehörde, ob die Einwendung zu einer Neubewertung eines Sachverhalts der Umweltverträglichkeitsstudie führt und im weiteren Genehmigungsverfahren beachtet werden muss.

Die Erörterung fand vom 3. bis zum 5. Juni in Ensdorf statt.

  • Genehmigung nur bei Nachweis der Umweltverträglichkeit

Im Anschluss an den Erörterungstermin prüft die Genehmigungsbehörde den Antrag und die vorliegenden Gutachten. Liegen die Genehmigungsvoraussetzungen vor, wird die Genehmigungsbehörde einen positiven Planfeststellungsbeschluss fällen und die Zulassung des geplanten Grubenwasseranstiegs erteilen, gegebenenfalls unter Auflagen und Nebenbestimmungen.

Gegen das Ergebnis der Umweltverträglichkeitsprüfung können sowohl vonseiten der Antragstellerin als auch vonseiten der Träger öffentlicher Belange oder einzelner Bürger Rechtsmittel eingelegt werden.

An der Umsetzung des Grubenwasserkonzepts wird die RAG erst nach abschließender Genehmigung arbeiten. Es wird mehrere Jahre dauern, bis das Grubenwasser auf die beantragten ‐320 m NN angestiegen sein wird. Der Grubenwasserspiegel befindet sich dann noch rund 500 m unter der Tagesoberfläche und in ausreichend großem Abstand zu den Trink‐ und Grundwasserhorizonten. Beide trennt zudem eine wasserundurchlässige Schicht. Sollten sich wider Erwarten Risiken zeigen, kann der weitere Anstieg jederzeit und in jeder Höhe kurzfristig gestoppt werden.

 

Duhamel - Standort der RAG-Grubenwasserhaltung im Saarland pdf 1 MB
Grubenwasserkonzept für Reden und Duhamel pdf 818 KB
Integrales Monitoring der Grubenwasserhaltung an der Saar pdf 557 KB
Bürgerinformation, Stand: April 2015 pdf 2 MB
Grubenwasserkonzept pdf 2 MB
Ergänzung Grubenwasserkonzept pdf 149 KB
Planerische Mitteilung der RAG zum Grubenwasserkonzept pdf 2 MB
Zusammenfassung Gutachten Prof. Wagner pdf 128 KB